Ab Januar 2025 gilt ein neuer Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
VEBWK-News
Die Zeit drängt: Am 30. September 2024 endet unwiderruflich die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen.
Die Umstellung auf E-Rechnungen wird für Hoteliers und Gastronomen ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend.
Das Förderprogramm Digitalbonus.Bayern wird bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre digitalen Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmarktzulassung ausgebaut. Seit dem 18. Juli 2024 ist es möglich, Anträge für Ferienbeschäftigungen vollständig online einzureichen.
Die Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen müssen bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Die Europäische Bürgerinitiative, die erreichen wollte, dass an allen privaten und öffentlichen Orten in Europa, an denen Essen und Getränke verkauft werden, verpflichtend ein veganes Gericht angeboten werden muss, ist gescheitert.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu diesem Thema FAQ veröffentlicht, die entscheidende Fragen beantwortet und Empfehlungen gibt.