Einleitung und Anliegen des VEBWK
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur e. V. (VEBWK) setzt sich für die Belange der traditionellen Gastronomiebetriebe in Bayern ein. In dieser Funktion bedanken wir uns für die Gelegenheit, zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Stellung zu nehmen. Ziel der geplanten Änderung ist es, die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer bayernweit zu untersagen. Der VEBWK unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es entscheidend, weitere Belastungen für Gastronomiebetriebe, das Lebensmittelhandwerk sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden.
In vielen Regionen Bayerns kämpfen ortsfeste Gasthäuser ums Überleben. Zusätzliche Abgaben – gleich welcher Art – würden diesen Prozess beschleunigen. Daher befürworten wir das klare Bekenntnis der Staatsregierung zu einer unternehmensfreundlichen, einheitlichen Regelung, die die Betriebe nicht durch zusätzliche Bürokratie oder fiskalische Einzelmaßnahmen auf kommunaler Ebene schwächt.
Würdigung des Gesetzesentwurfs
Die geplante Änderung des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG ist aus Sicht des VEBWK ein notwendiger und sinnvoller Schritt. Wir begrüßen insbesondere:
- die rechtliche Klarstellung, dass Verpackungssteuern in Bayern künftig nicht zulässig sind,
- die Absicherung einer einheitlichen und verlässlichen Rechtslage für bayerische Unternehmen,
- die Entlastung kleiner und mittelständischer Betriebe, die bereits heute stark unter steigenden Energie-, Personal- und Lebensmittelkosten leiden.
Gerade für Betriebe in ländlichen Regionen hätte die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu unverhältnismäßigem Mehraufwand geführt – sowohl in finanzieller als auch in administrativer Hinsicht. Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes ist das Gesetz zu begrüßen, da es einer weiteren Erhöhung der Lebenshaltungskosten entgegenwirkt.
Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrung
Mit Sorge beobachten wir die bundesweite Diskussion um kommunale Verpackungssteuern infolge des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024. Eine uneinheitliche Entwicklung in den Kommunen droht einen Flickenteppich unterschiedlich ausgestalteter Regelungen hervorzubringen. Dies würde nicht nur rechtliche Unsicherheit schaffen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen angrenzenden Gemeinden führen – zum Nachteil bayerischer Gastronomiebetriebe und ihrer Gäste.
Ein bayernweites Verbot verhindert diese Entwicklung und trägt dazu bei, faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Der VEBWK begrüßt, dass die Staatsregierung mit dieser Gesetzesänderung proaktiv handelt, um derartige Risiken zu unterbinden.
Nachhaltigkeit als gemeinsames Ziel – aber mit Augenmaß
Der VEBWK teilt das gesellschaftliche Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen und unterstützt Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Viele Mitgliedsbetriebe arbeiten bereits mit Mehrwegsystemen oder setzen auf ressourcenschonende Verpackungslösungen. Wir sprechen uns jedoch klar gegen eine steuerliche Bestrafung bestehender Versorgungsstrukturen aus – zumal diese vor allem kleinere Betriebe mit begrenzten Kapazitäten besonders schwer treffen würde. Nachhaltigkeit muss durch gezielte Förderung statt durch neue Steuern erreicht werden.
Kommunaler Flickenteppich statt bundesweiter Lösung – warum Zurückhaltung geboten ist
Trotz ambitionierter umweltpolitischer Ziele hat die Bundesregierung bislang davon abgesehen, eine einheitliche Verpackungsabgabe oder Einwegsteuer auf Bundesebene einzuführen. Das zeigt: Selbst auf höchster gesetzgeberischer Ebene bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Wirkung, Umsetzbarkeit und wirtschaftlichen Belastung einer solchen Maßnahme.
Wenn aber der Bund als eigentlich zuständige Instanz bewusst keine Steuer einführt, ist es nicht Aufgabe einzelner Städte oder Gemeinden, durch lokale Regelungen eine nationale Einwegpolitik zu ersetzen. Ein solcher Flickenteppich an kommunalen Einzelfalllösungen führt zu Wettbewerbsverzerrungen, unnötiger Bürokratie und sinkender Investitionssicherheit – besonders für Betriebe mit mehreren Standorten. Die geplante gesetzliche Klarstellung im KAG schafft hier die dringend nötige Verlässlichkeit für bayerische Unternehmen.
Weitere Argumente gegen eine kommunale Verpackungssteuer
Neben den bereits genannten Aspekten sprechen auch folgende Gründe gegen die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer:
- Gefahr von Doppelstrukturen:Viele Betriebe beteiligen sich bereits an etablierten Mehrweg- oder Rücknahmesystemen. Eine zusätzliche Steuer wäre weder zielführend noch gerecht – und würde bestehende Systeme schwächen, statt sie zu stärken.
- Keine Wirkung auf zentrale Lieferketten:Verpackungen werden in vielen Fällen nicht vor Ort beschafft, sondern überregionale Strukturen genutzt. Die Steuer belastet also die ausführenden Betriebe, nicht aber die eigentlichen Lieferanten oder Hersteller – und verfehlt damit ihr Ziel.
Fazit
Der VEBWK begrüßt ausdrücklich das Bestreben der Staatsregierung, mit der geplanten Gesetzesänderung bayerische Unternehmen vor zusätzlicher Bürokratie und fiskalischer Belastung zu schützen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist ein solches Bekenntnis zur Standort- und Mittelstandsstärkung unerlässlich. Die geplante Ergänzung des Kommunalabgabengesetzes schafft Rechtssicherheit und verhindert Wettbewerbsverzerrung zwischen Kommunen.
Die bayerische Wirtshauskultur lebt von regionaler Vielfalt, unternehmerischer Eigenverantwortung und wirtschaftlicher Tragfähigkeit. Mit der geplanten Änderung des KAG wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, um diese Kultur zu erhalten.
Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und geben unser Einverständnis, den Gesetzentwurf wie geplant umzusetzen.