Teilnahmebedingungen

1. Die Frist zum Einreichen von Vorschlägen für den „Bayerischen Stammtischbruder 2020“ endet mit Ablauf des 11.11.2019.

2. Unter allen Vorschlägen verlosen wir drei Restaurantgutscheine im Wert von je 50 €.

3. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Mitarbeiter des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur und des Portals Wirtshaus- und Biergartenfreunde wubi sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

4. Mehrere Kommentare einer Person werden als eine einzelne Teilnahme gewertet.

5. Kommentare die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen.

6. Die Gewinner werden nach Ablauf der Frist nach dem Zufallsprinzip ermittelt.

7. Die Gewinner werden über die Facebook Kommentarfunktion des Facebook Posts informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 5 Werktagen per E-Mail an info@vebwk.com oder über eine private Nachricht an die Facebook Seite des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur e.V. (VEBWK) melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, werden die Karten erneut unter allen Teilnehmern verlost.

8. Es werden alle Facebook Namen der Teilnehmer erfasst und zur Gewinnermittlung gespeichert. Alle Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, die Kommentare auf Facebook bleiben allerdings bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.

9. Alle Preise wurden unentgeltlich zur Verfügung gestellt und können nicht in bar ausgezahlt werden.

10. Das Gewinnspiel findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

11. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung mit Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

12. Die Teilnehmer erklären sich bereit, im Falle des Gewinns im Rahmen einer Berichterstattung im Internet namentlich genannt zu werden (Beispiel: Elvira Muster aus Musterstadt).