Nach einem langjährigen Rechtsstreit haben das Oberlandesgericht München und die GEMA eine neue Berechnungsgrundlage für den Tarif FS (Fernsehsendungen) vereinbart. Die wichtigsten Änderungen: Bildschirme bis 65 Zoll gelten jetzt als „Kleinbildschirme“, was die Gebühren für viele Gastronomiebetriebe senkt. Geräte über 65 Zoll werden weiterhin als Großbildfernseher behandelt, wobei dann die Raumgröße für die Vergütung maßgeblich ist.

Für Betriebe mit Geräten zwischen 42 Zoll und 65 Zoll bedeutet das konkret: Sie haben bisher oft zu hohe Gebühren gezahlt. Diese Differenz können sie rückwirkend seit dem 1. Januar 2025 erstattet bekommen, indem sie ihre Verträge über das GEMA-Onlineportal aktualisieren. Ein neuer Raumplan ist dafür nicht nötig.

Für Zeiträume vor 2025 wird aktuell noch verhandelt.

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