
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf weitere Entlastungen für besonders von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen verständigt. Dazu weiten sie die Möglichkeit für Unternehmen aus, sich von der Rundfunkbeitragspflicht freistellen zu lassen. Anlass ist der coronabedingte Teil-Lockdown in den Monaten November und Dezember.
Der Schließungszeitraum muss – anders als bislang – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.
Freistellungsanträge sollen jedoch erst nach Wiedereröffnung der Betriebsstätte gestellt werden. Nachweise seien dem Antrag laut Auskunft des Beitragsservice nicht beizufügen.
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