
Die IHK München und Oberbayern hat jetzt in einer Stellungnahme die Änderung der Gaststättenverordnung begrüßt. Insbesondere die damit verbundene Bürokratieentlastung und die Kostenreduzierung werden dabei lobend erwähnt. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) nimmt diese Stellungnahme jedoch zum Anlass, um erneut vor den ungewollten Nebenwirkungen der neuen Regelung zu warnen:
„Selbstverständlich ist es lobenswert, wenn weniger Bürokratie und eine Kostenreduzierung für echte Sonderveranstaltungen eingeführt werden. Allerdings dürfen wir nicht zulassen, dass sich quasi-gewerbliche Veranstaltungen durch die Hintertür dauerhaft etablieren“, erklärt der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller. Der VEBWK hatte sich bereits in einer Stellungnahme vom 8. Mai und einer darauffolgenden Pressemitteilung ausführlich zur geplanten Verordnungsänderung geäußert und konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet.
Zwar bewertet der Verein die geplante Genehmigungsfiktion nach zwei Wochen und die Möglichkeit zur digitalen Antragstellung positiv, sieht jedoch gleichzeitig die Gefahr, dass durch das neue Verfahren der gesetzlich geforderte „besondere Anlass“ zu einer bloßen Formsache verkommt. „Das Gaststättengesetz sieht die Gestattung ausdrücklich nur für außergewöhnliche, seltene Ereignisse vor – nicht für regelmäßig stattfindende, kommerziell ausgerichtete Veranstaltungen“, betont der Vereinsvorsitzende. Eine fehlende behördliche Prüfung durch den Wegfall des Bescheids könne dazu führen, dass auch zweifelhafte Anträge künftig automatisch durchgewunken würden.
Auch in Hinblick auf die positiven Stellungnahme von Verbänden und Vereinen will der VEBWK daher mit Nachdruck vor einem Missbrauch der neuen Regelung warnen und fordert erneut Maßnahmen, um gewissen Kontrollmechanismen weiter zu erhalten und den „besonderen Anlass“ sicherzustellen.
„Wir sehen das große Potenzial der Reform, fordern aber mit Nachdruck, dass unsere bayerischen Wirte geschützt werden. Ein fairer Wettbewerb zwischen ortsfester Gastronomie und gelegentlichen Ausschankveranstaltungen muss unbedingt weiterhin gewährleistet sein!“, so Bergmüller.