Bildschirme bis 65 Zoll gelten jetzt als „Kleinbildschirme“, was die Gebühren für viele Gastronomiebetriebe senkt. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Betriebe die Differenz jetzt erstattet bekommen.
Bildschirme bis 65 Zoll gelten jetzt als „Kleinbildschirme“, was die Gebühren für viele Gastronomiebetriebe senkt. Rückwirkend zum 1. Januar 2025 können Betriebe die Differenz jetzt erstattet bekommen.