
Aus dem Bierzelt ist er genauso wie in traditionellen Wirtshäusern kaum wegzudenken. Schnupftabak ist rauchfreier Tabakgenuss und das älteste Tabakkonsumgut der Welt.
Hintergrund:
Seit Mai 2016 sind aber jegliche Angaben zum Aroma auf der Packung aufgrund einer EU-Richtlinie verboten. Die EU Tabakproduktdirektive (TPD2 „Tobacco Products Directive), die am 20. Mai 2016 gültiges Gesetz in allen EU Mitgliedsstaaten wurde, reguliert u.a. die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen aller EU-Mitgliedsstaaten.
Folge:
Wegen der zahlreichen Regulierungen und Anpassungen aufgrund von TPD2 und der (z.T. kostenpflichtigen) Registrierungspflicht in allen EU-Mitgliedsstaaten haben viele Schnupf- und Kautabakhersteller ihre Produktion eingeschränkt und manche sogar komplett eingestellt.
Unser Standpunkt:
Der VEBWK hat bereits 2015 auf die Folgen dieser EU-Richtlinie hingewiesen.
Der Konsument wird als mündiger Bürger bevormundet. Es gibt keine Hinweise mehr auf die verwendeten Aromen und das ist in etwa so, als ob man einen Joghurt kaufen will und man nicht weiß, wie viel Fett er enthält und ob der nach Erdbeeren oder Himbeeren schmeckt. Der Mensch will doch aber wissen, was er schnupft
Außerdem ist der Schwarzmarkt noch größer geworden, da sich Schmuggler nicht an bürokratische Auflagen halten.
Schnupftabak ist ein legaler, rauchfreier und umweltfreundlicher Tabakgenuss der niemanden stört und überall genossen werden kann.
Diese EU-Richtlinie ist ein klarer Fall von Überregulierung!