Umsatzeinbußen, nächtliche Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung. Das sind die traurigen Folgen des absoluten Rauchverbots in Gaststätten. Jetzt fordert der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) eine Überarbeitung der derzeitigen Regelung. Ziel ist es, abgeschlossene Raucherräume in Lokalen zu ermöglichen.

Das Jahr 2008 wird Betreibern von getränkeorientierter Gastronomie wohl für immer im Gedächtnis bleiben. Mit dem ersten gesetzlichen Rauchverbot in Bayern brachen die Umsätze förmlich ein. „2011 haben wir über das Institut für Marktforschung eine Umfrage zu den Folgen des Rauchverbots in der Kleingastronomie in Auftrag gegeben“, erzählt VEBWKGeschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann, „die Ergebnisse der Befragung sind erschreckend.“ Nach Inkrafttreten der Regelung hatte ein Großteil der Unternehmer mit einem durchschnittlichen Umsatzrückgang von einem Drittel zu kämpfen. Die Gründe dafür sind leicht zu erkennen. „Rund 60 Prozent der Kunden von Kleingastonomen sind Raucher“, erklärt Dr. Ursula Zimmermann, „dadurch, dass diese Gäste buchstäblich auf die Straße gesetzt wurden, sind die Lokale schlechter besucht.“

Auch die Anwohner bekommen das Rauchverbot bis heute leidvoll zu spüren. „Der nächtliche Lärmpegel vor Lokalen hat sich deutlich erhöht“, weiß VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller, „und auch die Verschmutzung der Straßen vor den Eingängen hat zugenommen. Zigarettenstummel werden dort meist achtlos auf den Boden geworfen.“

Um die derzeitigen Problematiken durch das absolute Rauchverbot zu reduzieren, fordert der VEBWK nun eine grundlegende Überarbeitung der derzeit geltenden Regelung. „Unser Ziel ist es nicht, das Rauchverbot aufzuheben, sondern Lösungen zu finden, die für Raucher, Nichtraucher, Anwohner und Lokalbetreiber einen zufriedenstellenden Kompromiss darstellen“, so Bergmüller, „nach den ersten Jahren ist es nun sinnvoll, ein Resümee zu ziehen und das absolute Rauchverbot zu überdenken.“ Konkret setzt sich der VEBWK für eine Legalisierung von abgetrennten Raucherräumen in Gaststätten ein. Derartige Bereiche dürfen beispielsweise auch in Hotels und Behörden eingerichtet werden. „Außerdem möchten wir eine Liberalisierung der Definition einer ‚geschlossenen Gesellschaft‘ erreichen, damit bei Vereinen oder Vereinigungen mit einer geschlossenen Mitgliedstruktur wieder geraucht werden darf, beispielsweise bei Stammtisch- oder Kartenspielrunden“, sagt der Vereinsvorsitzende.

Weiter bringt der VEBWK eine registrierbare Deklaration des Raucherlokals als Vorschlag ein. Diese Ausnahmeregelung soll kleine Gastronomiebetriebe vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Durch die öffentliche Kennzeichnung als Raucherlokal können sich Gäste bereits vor Betreten der Räume über die Ausrichtung des Lokals informieren. „Zusätzlich möchten wir die Diskussion über das Zulassen von innovativen Belüftungstechniken in geschlossenen Raucherräumen erneut anstoßen“, erklärt Bergmüller, „dieser Ansatz wurde von der Staatsregierung in den vergangenen Jahren leider nicht weiterverfolgt, obwohl er für die Luftreinheit in Raucherbereichen oder -räumen eine entscheidende Rolle spielt.“ Ein Nachteil für Nichtraucher würden sich durch diese Änderungen nicht ergeben. „Die entsprechenden Raucherräume oder Raucherlokale würden entsprechend gekennzeichnet werden“, so der Vorsitzende, „kein Nichtraucher muss sich dem Rauch somit unfreiwillig aussetzen.“