Für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur

insbesondere in Wirtshäusern in Stadt und Land, in Kneipen, in Cafés, in der Szenegastronomie und auf Volksfesten

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Fakten:

Am 1. August 2010 ist das durch den Volksentscheid beschlossene neue bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit vom 23. Juli 2010 in Kraft getreten. Es sieht ein striktes Rauchverbot für alle Gaststätten vor. Die mit Wirkung zum 1. August 2009 geschaffenen Ausnahmeregelungen für Bier-, Wein- und Festzelte und für getränkegeprägte kleine Einraumgaststätten sind ebenso entfallen wie die zur gleichen Zeit geschaffene Möglichkeit, Rauchernebenräume einzurichten.

Das aktuelle Gesetz zum Schutz der Gesundheit, stellt eine staatliche Bevormundung dar. Gerade einmal 37,7 % der Bürgerinnen und Bürger haben ihr Votum abgegeben. Das heißt, eine Minderheit hat entschieden, was die Mehrheit zu tun hat. Dass dabei ca. 40 % der Gastronomen und eine große Anzahl von Mitbürger, aufgrund ihrer ausländischen Herkunft gar nicht wählen durften, sei hier nur am Rande erwähnt.

Als Folge des absoluten Rauchverbots mussten bereits viele Kneipen aufgeben. Wichtige Kommunikationszentren gehen hierbei verloren. Für zweckgebundene Lokalitäten wie

Cigar-Lounges und Shisha-Cafes kommt das Rauchverbot einer Existenzvernichtung gleich. Gleichzeitig nehmen Anzeigen wegen Ruhestörung durch rauchende Gäste vor den Lokalen zu.

Die staatliche Bevormundung geht aber weiter. Das Rauchverbot war nur der erste Schritt. Die geplante Verlängerung der Sperrzeit konnte einstweilen zwar abgewendet werden. Gleichwohl haben bereits heute 21 bayerische Gemeinden flächendeckende verlängerte Sperrzeiten eingeführt.

Weiter auf der Agenda der staatlichen Bevormundung steht das geplante Verbot des Verkaufs von Schnaps und branntweinhaltiger Getränke über die Straße (Gaststätten, Kiosk und Tankstellen) nach Ladenschluss.

Hinzu kommt immer mehr Bürokratie für die Gastwirte, wie z. B. in Form überzogener Brandschutzauflagen. Diese gefährden die Zukunft der Gastwirtschaften/Kneipen in Stadt und Land und auch der Feste.

Der Freistaat verkommt mehr und mehr zum Verbotsstaat!

Der VEBWK steht für eine Bewegung gegen staatliche Regulierungswut.

Gegründet wurde der VEBWK am 5. Dezember 2007. Bereits im Februar 2008 zählte er ca. 10.000 Mitglieder und im April 2008 über 70.000 Mitglieder. Der VEBWK war damit in diesem Zeitraum der am schnellsten wachsende Verein Deutschlands.

Was wir bislang erreicht haben:

Der VEBWK hat die Vereinslösung für geschlossene Gesellschaften geschaffen. Diese waren die einzige legitime Ausnahme des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen absoluten Rauchverbots.

Zum 1. August 2009 wurde das Rauchverbot in Bayern weitgehend gelockert: Das Rauchen in entsprechend beschilderten Raucher-Nebenräumen war erlaubt, wenn diese für Kinder und Jugendliche nicht zugänglich und durch eine geschlossene Tür vom Hauptraum getrennt waren. Gaststätten mit einer Gastfläche von weniger als 75 Quadratmetern durften als Raucher-Gaststätte geführt werden, wenn dort in erster Linie Getränke angeboten wurden und Speisen eine nachgeordnete Rolle spielten. Der VEBWK setzte erfolgreich durch, dass nach dem Gesetz im Gegensatz zu anderen Bundesländern selbst zubereitetes Essen in der 75 qm Einraumgaststätte erlaubt wurde. Die Umsetzung der Innovationsklausel wurde in zahlreichen politischen Gesprächen vorangetrieben. Diese Bemühungen wurden aber durch das am 1. August 2010 in Kraft getretene absolute Rauchverbot das eine technische Lösung nicht mehr vorsieht, gegenstandslos.

Als sich abzeichnete, dass es zu einem Volksentscheid kommen wird, bildete sich auf Initiative des VEBWK das Bündnis „Bayern sagt Nein“. Uns war von Anfang an klar, dass ohne Flächendeckung der Parteien dieser Kampf gegen das totale Rauchverbot fast aussichtslos sein wird. Trotzdem erreichten wir innerhalb kürzester Zeit eine beachtliche Mobilisierung.

Bereits einen Tag nach dem verheerenden Volksentscheid, bildetet sich wiederum auf Initiative des VEBWK das Bündnis für Freiheit und Toleranz (BFT). Unter Federführung des VEBWK wurden 2 Popularklagen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof und mehrere Feststellungsklagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf den Weg gebracht. Die Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren, die Detailklärungen zum Gesundheitsschutzgesetz bringen sollen, stehen noch aus. Einen ersten Erfolg konnten wir in einem Eilverfahren erreichen, wonach das Rauchen von tabakfreien Ersatzstoffen für Wasserpfeifen vorläufig weiter erlaubt ist.

Bei den jeweiligen Gesetzeslagen zum Thema „Rauchen“ konnten wir immer wieder Erleichterungen für Raucherausnahmen durchsetzen. Auch für die Zukunft arbeiten wir an Entschärfungen des jetzigen strikten Nichtraucherschutzgesetzes, weil es zahlreiche andere Probleme vor der Haustüre mit Lärmbelästigungen usw. mit sich bringt.

Klageaufbau, Klägerfindung und Finanzierung der Klagen bilden mit unsere Hauptaufgabe. Daneben startete der VEBWK gemeinsam mit BFT mehrere Aktionen (z. B. 72.422 Solidaritäts-Unterschriften, die am 7.10.2010 an MD Höhenberger im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit übergeben wurden. Ferner wurde diese Aktion auch an alle Landtagsabgeordneten übermittelt und ein Nachbesserungskatalog zum Gesundheitsschutzgesetz eingereicht.

Die geltende Stille Tage-Regelung versuchen wir zu ändern, indem wir schon mehrere Gespräche mit Kirchenvertretern auf oberster Ebene geführt haben, denn diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß.

Auch zum Thema Brandschutz führen wir intensive Gespräche auf allen politischen Ebenen, um mit konkreten Beispielen auf die Gefährdung der Kommunikationsstätten hinzuweisen.

Als Mitglied beim VEBWK unterstützen Sie mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unsere Arbeit und schieben der staatlichen Regulierungswut einen Riegel vor. Werden Sie Mitglied beim VEBWK und genießen Sie weiterhin die Vielfalt der bayerischen Gastronomie.

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  • Unsere Ziele

    • Nachbesserung des Gesundheitsschutzgesetzes
    • Keine Sperrzeitverlängerung
    • Liberale Stille-Tage-Regelung
    • Kein Alkoholverkaufsverbot
    • 7 % MwSt für die Gastronomie
    • Kein Rauchverbot durch die EU
    • Keine überzogenen Brandschutzmaßnahmen
    • Keine Negativlisten bei Hygieneverstößen
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