Im Zuge einer dringend notwendigen Modernisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes fordern wir die derzeitigen Regelungen zu den stillen Feiertagen überdenken. Die aktuelle Gesetzgebung führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden, insbesondere für Clubs und Diskotheken, und benachteiligt das Gastgewerbe in Bayern im Vergleich zu angrenzenden Bundesländern.

Das generelle Tanzverbot in Bars, Lokalen, Clubs und Diskotheken an den stillen Feiertagen sollte überdacht werden. Wir verstehen die Bedeutung dieser Tage, aber ein pauschales Verbot für alle musikalischen Darbietungen führt zu einem erheblichen Verlust an wirtschaftlicher Tätigkeit und gefährdet viele Betriebe, insbesondere im Musikveranstaltungsbereich. Stattdessen könnte eine alternative Regelung in Erwägung gezogen werden, die es den Betreibern ermöglicht, an diesen Tagen kulturelle und musikalische Veranstaltungen anzubieten, die den Charakter der Feiertage respektieren.

Des Weiteren schlagen wir vor, die Sperrzeiten an den stillen Tagen zu überdenken und an die Bedürfnisse der gastgewerblichen Betriebe anzupassen. Eine frühere Sperrstunde von 0.00 Uhr an Karfreitag und Karsamstag ist nicht mehr zeitgemäß und sollte überprüft werden, um den Betrieben eine größere Flexibilität zu gewähren.

Wir sind der Meinung, dass eine umfassende Überarbeitung des Feiertagsgesetzes notwendig ist, um eine gerechtere und zeitgemäßere Regelung zu schaffen, die sowohl den Schutz der Feiertage als auch die Bedürfnisse der betroffenen Wirtschaftszweige berücksichtigt.

Insgesamt sollte das Ziel sein, eine ausgewogene und faire Lösung zu finden, die die Bedeutung der stillen Tage respektiert und gleichzeitig das Gastgewerbe und die kulturelle Szene in Bayern unterstützt. Eine überarbeitete Gesetzgebung könnte dazu beitragen, Disko-Tourismus in Nachbarländer zu reduzieren und die bayerische Leitökonomie zu stärken. Wir appellieren daher an die politischen Entscheidungsträger, diese Reform des bayerischen Feiertagsgesetzes ernsthaft in Betracht zu ziehen und die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen.

 

Stille Tage in Bayern

Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag: Am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten.
  • Karsamstag
  • 1. November – Allerheiligen
  •  Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag
  • 24. Dezember – Heiliger Abend

Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.

Bayern schmückt sich trotz der in 2013 erfolgten Anpassung mit dem strengsten Feiertagsgesetz in ganz Deutschland. Gleiches gilt im Vergleich zu den direkten Nachbarländern Österreich und Tschechien.

Während es in anderen Bundesländern an Feiertagen entweder gar keine Einschränkungen gibt, oder erst ab 3 Uhr, 4 Uhr oder 5 Uhr morgens, hält Bayern nach wie vor an einer antiquierten Regelung fest.

 

Kritik:

Dabei gibt es treffende Argumente, die für eine Modernisierung des Feiertagsgesetzes sprechen:

  • Die Schutzwürdigkeit der Feiertage geht auf die Weimarer Reichsverfassung zurück, einer Zeit, in welcher der christliche Glaube stärker war als heute. 2010 gab es in Bayern insgesamt 74,8 % Kirchenmitglieder (54,4 % Katholiken und 20,4 % Protestanten). Davon besuchen lediglich 17,2 % den Gottesdienst. Der Anteil der Mitglieder christlicher Kirchen geht ständig zurück. Viele Mitglieder fühlen keine Verbundenheit mehr mit den Kirchen.
  • Die Lebensgewohnheiten und Einstellungen haben sich geändert. Ausgegangen wird v.a. in die Clubs vielfach erst um Mitternacht.
  • Der gefühlte Stille Tag beginnt mit dem Aufstehen und nicht um Mitternacht
  • Auch der Aschermittwoch ist ein stiller Tag. Trotzdem wird an diesem Tag mit Pauken und Trompeten in die Dreiländerhalle in Passau eingezogen.
  • Gerade in Grenznähe führt das Tanzverbot zu einem Diskothekentourismus zu den benachbarten Anrainerstaaten. Österreich und Tschechien kennen kein Tanz- und Unterhaltungsverbot, obwohl gerade in Österreich das christliche Kulturgut ebenso stark verankert ist, wie in Bayern. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Discounfälle ist das keine wünschenswerte Entwicklung.
  • Private Musikveranstaltungen sind sogar am Karfreitag zulässig
  • Im November stößt die Stille Tage Regelung bei Club- und Diskothekenbesitzer besonders auf Unverständnis : Bei oftmals nur mehr 2 Öffnungstagen pro Woche sind mit 4 Feiertagen faktisch 8 Abende betroffen. Besonders ins Gewicht fällt hierbei, dass in den Sommermonaten viele Tanzbetriebe wegen der zahlreichen Vereins- und Stadlfeste ohnehin geschlossen haben.
  • Action-, Horror- und Erotikfilme sind an Stillen Feiertagen im Fernsehen erlaubt.