Tabakfreies Rauchen mit Shisha
Mit der Entscheidung in der Hauptsache hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung im Eilverfahren bestätigt. Danach fallen Shishas, die tabakfrei betrieben werden (also beispielsweise mit getrockneten Früchten) nicht unter das Rauchverbot.
- Pressemitteilung des VGH München zur Entscheidung im Eilverfahren
- VGH München Entscheidung im Hauptsacheverfahren










