Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht urteilte auf Verfassungsbeschwerden gegen die Landesgesetze von Berlin und Baden-Württemberg, dass ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zulässig sei, jedoch Gesetze mit Ausnahmen für Gaststätten mit abgetrennten Raucherräumen verfassungswidrig seien, da diese Einraumwirte unzulässig beeinträchtigten. Beiden Ländern wurde eine Frist bis zum Ende des Jahres 2009 aufgegeben, entweder Ausnahmen für Einraumkneipen und Diskotheken zu ergänzen oder jedoch ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen einzuführen.
Rauchverbote in den einzelnen Bundesländern
(Stand: März 2011)
Baden-Württemberg:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Kalte Speisen einfacher Art
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen gestattet
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet
- Raucherclubs
Clublösung unzulässig
- Festzelte
Rauchen gestattet
Bayern:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Echte geschlossene Gesellschaften
Berlin:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Anmeldepflicht für Raucherkneipen
Kennzeichnungspflicht
Zutritt ab 18 Jahren
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Verabreichens von vor Ort zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen erlaubt
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt erst ab 18 Jahren
- Raucherclubs
Rauchen in Sishabars ohne Alkoholausschank erlaubt
Brandenburg:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen erlaubt
Bremen:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen erlaubt
- Raucherclubs
Clublösung zulässig, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht
Hamburg:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
ursprünglich nur in Gaststätten, die keine Speisen anbieten Zutritt ab 18 Jahren
Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.1.2012 wurde das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz für teilweise unwirksam erklärt, weil die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankgaststätten hinsichtlich der Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen verfassungswidrig ist. Das Gesetz ist weiter in Kraft, bis zu einer gesetzlichen Neureglung wird ab sofort durch das Verfassungsgerichts die Ausweisung von Raucherräumen in Hamburgs Gaststätten wider erlaubt.
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt ab 18 Jahren
- Raucherclubs
Kein Rauchverbot, sofern rechtlich wirksamer Verein
- Festzelte
Kein Rauchverbot bei zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltungen
Hessen:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
Echte geschlossene Gesellschaften
Spielbanken
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Kleine, einfache Speisen als untergeordnete Nebenleistung
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen erlaubt
Zutritt ab 18 Jahren
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt ab 18 Jahren
- Raucherclubs
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt erst ab 18 Jahren
- Festzelte
Festzelte, die nur vorübergehend, an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben werden
Mecklenburg-Vorpommern:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
Geschlossene Gesellschaften in Nichtraucherbetrieben verboten
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
- Raucherclubs
unzulässig
Niedersachsen:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
Zutritt ab 18 Jahren
- Raucherclubs
unzulässig
Nordrhein-Westfalen:
- Absolutes Rauchverbot
- Ausnahmen vom Rauchverbot
geschlossene Gesellschaft in engen Grenzen (Familienfeiern, Betriebsfeiern)
Rheinland-Pfalz:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Geschlossene Veranstaltungen zulässig
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Einfach zubereitete Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
- Festzelte
Rauchen erlaubt in Festzelte, die nur vorübergehend, an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben werden.
Saarland:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Übergangsregelung bis 1. Dezember 2011 für Gaststätten, in denen nach dem 21. November 2009 Nebenräume für Raucher errichtet wurden, und die eine Ausnahmegenehmigung nach §7 vorweisen können.
Sachsen:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahre
Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften zulässig
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Sofern Hauptangebot Ausschank von Getränken und Gäste überwiegend volljährige Raucher
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt ab 18 Jahre
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
Zutritt ab 18 Jahre
Sachsen-Anhalt:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Inhabergeführte Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahre
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Sofern Hauptangebot Ausschank von Getränken
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt ab 18 Jahre
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
Zutritt ab 18 Jahre
- Raucherclubs
unzulässig
Schleswig-Holstein:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften zulässig
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
Zutritt ab 18 Jahren
- Raucherclubs
unzulässig
- Festzelte
Rauchen erlaubt in Festzelte, die nur vorübergehend, an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben werden.
Thüringen:
- Ausnahmen vom Rauchverbot
Einraumkneipen bis 75 qm
Zutritt ab 18 Jahren
- Speisenangebot in Einraum-Kneipen
Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
- Abgetrennte Nebenräume
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
- Diskotheken
Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
Zutritt ab 18 Jahren
- Raucherclubs
Verbot der Clublösung, soweit Gewinnerzielungsabsicht
- Festzelte
Rauchen erlaubt
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