- Für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur - http://www.vebwk.com -

Rauchverbote in Deutschland

Seit dem 1. Juli 2008 gelten Rauchverbote in allen Bundesländern. Das Bundesverfassungsgericht urteilte auf Verfassungsbeschwerden gegen die Landesgesetze von Berlin und Baden-Württemberg, dass ein generelles Rauchverbot in Gaststätten zulässig sei, jedoch Gesetze mit Ausnahmen für Gaststätten mit abgetrennten Raucherräumen verfassungswidrig seien, da diese Einraumwirte unzulässig beeinträchtigten. Beiden Ländern wurde eine Frist bis zum Ende des Jahres 2009 aufgegeben, entweder Ausnahmen für Einraumkneipen und Diskotheken zu ergänzen oder jedoch ein generelles Rauchverbot in Gaststätten ohne Ausnahmen einzuführen.

Rauchverbote in den einzelnen Bundesländern

(Stand: März 2011)

Baden-Württemberg:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Kalte Speisen einfacher Art
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen gestattet
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche gestattet
  • Raucherclubs
    Clublösung unzulässig
  • Festzelte
    Rauchen gestattet

Bayern:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Echte geschlossene Gesellschaften

Berlin:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Anmeldepflicht für Raucherkneipen
    Kennzeichnungspflicht
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Verabreichens von vor Ort zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen erlaubt
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt erst ab 18 Jahren
  • Raucherclubs
    Rauchen in Sishabars ohne Alkoholausschank erlaubt

Brandenburg:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen erlaubt

Bremen:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen erlaubt
  • Raucherclubs
    Clublösung zulässig, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht

Hamburg:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    ursprünglich nur in Gaststätten, die keine Speisen anbieten Zutritt ab 18 Jahren 

    Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.1.2012 wurde das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz für teilweise unwirksam erklärt, weil die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankgaststätten hinsichtlich der Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen verfassungswidrig ist. Das Gesetz ist weiter in Kraft, bis zu einer gesetzlichen Neureglung wird ab sofort durch das Verfassungsgerichts die Ausweisung von Raucherräumen in Hamburgs Gaststätten wider erlaubt.

  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Raucherclubs
    Kein Rauchverbot, sofern rechtlich wirksamer Verein
  • Festzelte
    Kein Rauchverbot bei zeitlich und örtlich begrenzten Veranstaltungen

Hessen:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
    Echte geschlossene Gesellschaften
    Spielbanken
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Kleine, einfache Speisen als untergeordnete Nebenleistung
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Raucherclubs
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt erst ab 18 Jahren
  • Festzelte
    Festzelte, die nur vorübergehend, an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben werden

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
    Geschlossene Gesellschaften in Nichtraucherbetrieben verboten
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
  • Raucherclubs
    unzulässig

Niedersachsen:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Raucherclubs
    unzulässig

Nordrhein-Westfalen:

  • Absolutes Rauchverbot
  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    geschlossene Gesellschaft in engen Grenzen (Familienfeiern, Betriebsfeiern)

Rheinland-Pfalz:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Geschlossene Veranstaltungen zulässig
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Einfach zubereitete Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
  • Festzelte
    Rauchen erlaubt in Festzelte, die nur vorübergehend, an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben werden.

Saarland:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Übergangsregelung bis 1. Dezember 2011 für Gaststätten, in denen nach dem 21. November 2009 Nebenräume für Raucher errichtet wurden, und die eine Ausnahmegenehmigung nach §7 vorweisen können.

Sachsen:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahre
    Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften zulässig
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Sofern Hauptangebot Ausschank von Getränken und Gäste überwiegend volljährige Raucher
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahre
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahre

Sachsen-Anhalt:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Inhabergeführte Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahre
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Sofern Hauptangebot Ausschank von Getränken
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahre
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahre
  • Raucherclubs
    unzulässig

Schleswig-Holstein:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
    Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften zulässig
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Raucherclubs
    unzulässig
  • Festzelte
    Rauchen erlaubt in Festzelte, die nur vorübergehend, an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen an einem Standort betrieben werden.

Thüringen:

  • Ausnahmen vom Rauchverbot
    Einraumkneipen bis 75 qm
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Speisenangebot in Einraum-Kneipen
    Verbot des Servierens von zubereiteten Speisen
  • Abgetrennte Nebenräume
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt
  • Diskotheken
    Rauchen in abgetrennten Nebenräumen ohne Tanzfläche erlaubt
    Zutritt ab 18 Jahren
  • Raucherclubs
    Verbot der Clublösung, soweit Gewinnerzielungsabsicht
  • Festzelte
    Rauchen erlaubt
Share [1]

Link zu diesem Artikel: http://www.vebwk.com/rauchverbot/nichtraucherschutz-in-deutschland/

Copyright © 2011 Für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur. Alle Rechte vorbehalten.