VEBWK erzielt tragfähigen Kompromiss mit Innenministerium.

Da hat sich die viele und langwierige Arbeit doch gelohnt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann informierte den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur nun, dass es auch zukünftig legale Watt-Turniere geben darf. Zuvor hatte man solche Turniere wegen ausgelobten Geldpreisen für illegales Glückspiel erklärt und damit das Aus dieser beliebten Brauchtumsvariante beschlossen. Die Geschäftsführerin des Vereins und Juristin Dr.Ursula Zimmermann setzte daraufhin alle Hebel in Bewegung, um diese Entscheidung einer erneuten Überprüfung zuzuführen. Mit Erfolg.

Bereits im März 2018 reagierte der VEBWK auf die Meldung, dass Watt-Turniere wegen Geldpreisen illegal seien. Der Sachverhalt wurde auch mit dem ausgewiesenen Kartenspiel-Experten Erich Rohrmayer aus Schierling intensiv diskutiert. Es folgten zahlreiche Gespräche und reger Schriftverkehr mit Landtagsabgeordneten und die Vorsitzendeder Jungen Union in Regenstauf leitete einen detaillierten Kompromissvorschlag ins Innenministerium. Dort fand dieses Engagement Beachtung und somit dürften auch zukünftig Watt-Turniere unter bestimmten Voraussetzzungen stattfinden, ohne sich straffällig zu machen. Der Kompromiss sagt, dass die Mindestvoraussetzungen fürdie Duldung eines entgeltlichen Watt-Turniers folgende sind:

Es darf sich um keine gewerbsmäßig durchgeführten Veranstaltungen mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht für den Veranstalter handeln.

Watt-Turniere dürfen nicht regelmäßig wiederkehrend mit geringem zeitlichem Abstand veranstaltet werden; beispielsweise von Vereinen ein-bis zweimal jährlich durchgeführte Veranstaltungen können als unproblematisch angesehen werden.

Auch die ausgelobten Preise haben sich in einem für Watten als Traditionsspiel, bei dem der Unterhaltungscharakter im Vordergrund stehen soll, angemessenen Rahmen zu halten. Bei der Staffelung der Gewinne sollten ein Geldpreis bis 200 Euro für das erstplatzierte Spielerpaar oder vergleichbare Sachpreise die Obergrenze sein.

Spieler sind vor unangemessen hohen Verlusten zu schützen.Deshalb sollte auch der Spieleinsatz für das gesamte Watt-Turnier auf 15 Euro gedeckelt sein.

Das Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Justiz die nachgeordneten Behörden über diesen Kompromiss informiert. Die glücksspielrechtliche Bewertung entgeltlicher Watt-Turniere unter den genannten Voraussetzungen hat zur Folge, dass diese Veranstaltungen auch als strafrechtlich unbedenklich angesehen werden. Es bleibt zu hoffen, dass bei zukünftigen Gesetzesvorhaben oderÄnderungen solche speziellen Charaktere im Vorfeld bereits beleuchtet werden, um – wie bei einem Watt-Turnier in der Oberpfalz geschehen – sehr unangenehmen für Wirte oder Vereine vermieden werden. Der VEBWK hätte sich zudem einen etwas höheren Geld-oder Sach-Preis gewünscht, aber schlussendlich ist man mit dem nun gefundenen Kompromiss doch einverstanden.

Diesen Erfolg wird der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Buchhausenbei einem „ersten legalen Watt-Turnier“ feiern. Geplant ist das am 22.September 2018 in Buchhausen bei Schierling. Interessierte informieren sich bitte direkt vor Ort oder unter www.vebwk.com

Kontakt: VEBWK e.V. Presse, Bodo Meinsen, Email: presse@vebwk.com, Tel. 089-90529072

 

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