Pressemitteilung 20.07..2017

Bundestagswahl 2017:Viele Versprechen, aber Realität und Praxis in der Gastronomie fordern Konkretes.

VEBWK e.V. stellt seine Anregungen, Wünsche und Forderungen vor.

Am 24.September 2017 wird ein neuer Bundestag in Deutschland gewählt. Wer liegt um 18 Uhr vorne? Überraschungen oder Bestandswahrung? Neue Koalitionen? Die Umfragen stellen manches in Aussicht, aber nicht selten hat die Demoskopie in den vergangenen Wahljahren herbe Schlappen eingefahren. Man darf also gespannt sein, wie die Wählerinnen und Wähler diesmal entscheiden.

Auf eine neue Regierung kommen große Aufgaben zu. Die internationale Bühne kracht, die nationale Erregung und damit auch das politische Interesse sind selten größer gewesen. Renten, Steuern, Sicherheit, Integration, Digitalisierung, Europa und weltpolitische Veränderungen dominieren. Und doch begleiten auch wichtige und direkte Forderungen die Debatten, die der Realität und vor allem der Praxis das Wort reden. Einen wesentlichen Punkt bildet der Wunsch nach Entbürokratisierung in vielen Bereichen. Deutschland gilt als ein Vorreiter zahlreicher Verordnungen und komplizierter Vorgaben, die die Wirtschaft im Wettbewerb benachteiligt. So auch die heimische Gastronomie, die einen wichtigen Platz bei Beschäftigung, Steuereinnahmen und auch im sozialen Wirken einnimmt. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK e.V. hat seine Forderungen an die politischen Kräfte im Land formuliert.

Darum geht es dem VEBWK im Einzelnen:

Das Gastgewerbe ist nicht nur eine Säule des Tourismus sondern mit ca. 221.000 Unternehmen, die mehr als 1,8 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen, sowie über 2 Mio. Beschäftigten insgesamt, eine der Zugmaschinen des Mittelstandes und der Jobmotor in Deutschland. Von 287 Milliarden Euro, die Touristen im Jahr 2015 für Güter und Dienstleistungen ausgegeben haben, entfallen 87 Milliarden Euro auf das Hotel- und Gaststättengewerbe, mithin 30,3 %.Daneben ist das Gastgewerbe mit fast 54.000 Auszubildenden eine der größten Ausbildungsbranchen. Damit hat es im Bereich Berufsausbildung eine herausragende Bedeutung.

Minijobs und Flexibilität

Der VEBWK fordert:

Beibehaltung der Minijob-Regelung mit gleichzeitiger Anhebung der Verdienstgrenze auf 500 €

Flexibilisierung der Arbeitszeit: von täglicher Arbeitszeit hin zu einer Wochenarbeitszeit

Abschaffung bzw. Reduzierung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn.

Auftraggeber-Haftung rechtssicherer gestalten.

Mindestlohn für Praktikanten abschaffen.

Ausnahmen vom Mindestlohn während einer 4-wöchigen Probezeit

Sachgrundloser Befristungen beibehalten

Lockerung des Kündigungsschutzes (erst ab 20 Beschäftigte)

Weitere Erleichterung von Beschäftigungsmöglichkeiten

ausländischer Fachkräfte

Recht und Steuern

Der VEBWK fordert:
Einführung eines reduzierten MwSt.-Satzes für alle Dienstleistungen von Mensch zu Mensch. Dadurch erfolgt auch in der Gastronomie eine steuerliche Gleichbehandlung von Speisen, unabhängig von der Art und dem Grad der Zubereitung und dem Ort des Verzehrs

Beibehaltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen. Damit werden Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU wie auch mit anderen Branchen beseitigt.

Einführung eines Einkommenssteuerfreibetrags bis zu 150.000 € Umsatz /Jahr

Keine Erhöhung von Steuern oder sonstigen Abgaben

Keine Pflichtgebühren für nichtanlassbezogene Lebensmittelkontrollen

Verbraucherschutz

Der VEBWK fordert:
Kein öffentliches Anprangern durch eine Hygieneampel, stattdessen konsequente Umsetzung und Überwachung der bestehenden Gesetze. Auch wir sind an einer sauberen und hygienisch einwandfreien Arbeitsweise in unserer Branche interessiert.

Rechtskonforme Umsetzung des § 40 Abs. 1 a LFGB

Ermöglichung mündlicher Allergeninformationen

Herstellung der Rechtsgleichheit in Bezug auf Allergeninformationen zwischen gastronomischen Betrieben und Vereins- und Stadtfesten.

Bürokratieabbau

Der VEBWK fordert:
Aufhebung aller Dokumentationspflichten bis zu einer Vollmitarbeiterzahl von 10

Investitionsförderung für Gastronomiebetriebe

Der VEBWK fordert:
Sonderförderungsprogramm für Gastronomiebetriebe, angelehnt an das österreichische Modell.

Keine Abschaffung des Bargelds

Der Vorschlag, das Bargeld gänzlich abzuschaffen und auf bargeldlosen Zahlungsverkehr umzustellen, ist realitätsfern und eine ignorante Bevormundung des Bürgers.

Der VEBWK fordert:
Keine Abschaffung des Bargelds.

Bezahlbare Energieversorgung schaffen

Die Energiekosten bei Gaststätten liegen heute im Schnitt bei 5-10 Prozent des gesamten Betriebsumsatzes. Steigende Energiepreise sind ein großes Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Durch die Erhöhung der EEG-Umlage wurden die Gastronomiebetriebe 2013 zusätzlich belastet. Eine Stabilisierung der EEG-Umlage scheint nicht machbar. Stabile Energiepreise sind jedoch unabdingbar. Die weitere Umsetzung der Energiewende darf nicht zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestaltet werden, sondern muss sich auch wieder auf das Kriterium der Wirtschaftlichkeit zurückbesinnen.

Der VEBWK fordert:
Dauerhafte und wirksame Begrenzung der EEG-Umlage.

Urheberrecht

Die ständigen Steigerungen der Vergütungssätze für die Musiknutzung sind für die gastronomischen Betriebe kaum mehr zu schultern. Neben der GEMA fordern zahlreiche weitere Verwertungsgesellschaften ihren Anteil. Eine Kalkulation der Gesamtbelastung ist nicht möglich, da es an einem einheitlichen Vertrag fehlt. Preiserhöhungen einer Verwertungsgesellschaft führen darüber hinaus zu einer fast automatischen Erhöhung bei den Tarifen der anderen Verwertungsgesellschaften, die in ihrer Gesamtwirkung von den Gerichten praktisch nicht kontrollierbar ist.

Der VEBWK fordert:
Schaffung einer Gesamtbelastungsgrenze durch § 13 Abs. 3 Satz 3 UrhWG

Gesamtvertrag und Tarif mit allen Verwertungsgesellschaften

Tarifänderungen nur mit Zustimmung oder rechtskräftiger Gerichtsentscheidung

Schaffung einer effektiven, staatlichen Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften

Rundfunkbeitrag

Mit der Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrages erfolgte ein Wechsel von einer geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Modell. Die Abgabe ist dabei von jedem Haushalt bzw. Betrieb zu bezahlen.

Der VEBWK fordert:
Gänzliche Befreiung von Betrieben von der Rundfunkgebühr.
Durch die Gebührenpflicht für alle Haushalte wurde der Rundfunkbeitrag bereits geleistet, gleich, ob sich jemand zu Hause aufhält, im Betrieb oder Hotel.

Nichtraucherschutz

Die liberalen Nichtraucherschutzregelungen in dreizehn Bundesländern haben sich bewährt. Da die Regelungen dem jeweiligen Landesrecht unterliegen, regt der VEBWK an, dass sich die Ländervertretungen im Bund mit der Thematik konstruktiv beschäftigen und geeignete Maßnahmen entwerfen, die in den drei benannten Bundesländern zu einer Wiederaufnahme der Debatte führen, mit dem Ziel, die absoluten Rauchverbote in der Gastronomie per Novellierung anzupassen.

Der VEBWK fordert:
Gleichstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Nichtraucherschutz in den Bundesländern Bayer, NRW und Saarland mit den übrigen Bundesländern

Kontakt: VEBWK e.V. Presse, Bodo Meinsen, Email: presse@vebwk.com Tel. 089-90529072

Wahlthemen zur Bundestagswahl 2017

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