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Mit freundlichen Grüßen, Ihr Team von www.rauchenerlaubt.de
NEWS: Die Liste zur Unterschriftenaktion:
"Rauchverbot in der Gastronomie aussetzen und nachbessern"!
http://www.bayern-sagt-nein.de/getfile.php?id=372
Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG). Vom 23. Juli 2010.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GesSchGBY2010rahmen&doc.part=X
Es gibt bereits 8272 Feedbacks.
07.09.10
Paul schreibt:
Bzgl. der geschlossenen Gesellschaften und der Konrolle von Gästelisten habe ich die Landratsämter Wolfratshausen und Landsberg angeschrieben. Die haben sich lt. Datenschutzbeauftragen personenbezogene Daten erhoben und abgespeichert, ohne dass eine rechtliche Grundlage dafür vorhanden war. Die Presse habe ich auch informiert und die Augsburger Allgemeine ist schon eingestiegen. Hier der Link zum Bericht:
http://service.gmx.net/de/cgi/derefer? TYPE=3&DEST=http%3A%2F%2Fwww.augsburger- allgemeine.de%2FHome%2FLokales% 2FLandsberg%2FLokalnachrichten%2FArtikel% 2C-Geschlossene-Gesellschaften-machen- Probleme-_arid%2C2236746_regid%2C2_puid% 2C2_pageid%2C4500.html
Paul Mooser
07.09.10
Otto Hirnbeis schreibt:
Bei der TZ – Leserbefragung „Geht Sarrazin mit seinen Äußerungen zu weit?“ ist die überwiegende Mehrheit, zusammengerechnet knapp über 88% mit den Aussagen von Sarrazin einverstanden, wenn auch ein kleiner Teil der Meinung ist, Sarrazin hätte es etwas „feiner“ formulieren können.
Auf alle Fälle ist zu erkennen, dass nur ein kleiner Anteil der deutschen Bevölkerung sich nicht mit den Aussagen von Herrn Sarrazin identifiziert.
Und wie hier in der TZ abgestimmt wird, ist es „draussen“ unterm Volk nicht anders.
Das ist doch unbedingt der Beweis, dass die Politik gegen das Volk regiert, was sich unbedingt ändern muss.
Herr Sarrazin hat ein „heisses Eisen“ in die Hand genommen und es liegt jetzt nur noch an der Politik, den Willen des Volkes in dieser Hinsicht zu erfüllen.
Ein Franz Josef Strauß hätte sich zu diesem Thema im gleichen Sinne noch viel deftiger in seiner altbekannten Art ausgedrückt wie Sarrazin, jedoch dem ehemaligen Landesvater wäre dies unbedingt huldvoll verziehen worden.
Otto aus Garmisch
05.09.10
Sturer Allgäuer schreibt:
Auf der Fairneß für Raucher Webseite wird darüber informiert, daß die Süddeutsche Zeitung das Gerücht, Geschlossene Gesellschaften im voraus beim Ordnungsamt angemeldet sein muß. Das KVR hat dies in einem Schreiben an die Fairneß für Raucherinitiatoren dementiert. Zwischenzeitlich hat die Bildzeitung mehr Wahrheitscharakter. Auf der Webseite eines dummdreisten und faschistischen Tiefseetauchers, dem der Sauerstoffmangel und der Druck zu Kopf gestiegen ist, wird Werbung für den Verbotsstaat gemacht.
"Kaum sind die Bierzelte in Bayern nur noch Nichtrauchern vorbehalten, ertönen von dem dort anwesenden Publikum bereits "Sieg-Heil-Rufe":" schreibt ein Deepdiver
Ob es Wert ist, sich darüber zu informieren, mag dahin gestellt sein. Für mich bestätigt sich jedenfalls die Ansicht, daß die Militanten der Nichtraucher zur extremen rechten Seite gezählt werden müssen, denn nur Faschisten –quer durch alle Bevölkerungsschichten- wollen den Menschen vorschreiben was sie zu tun und zu lassen haben
die totale Überwachung der Bürger unliebsame Mitmenschen (Raucher) in die Verbannung schicken
den sofortigen Tod der Raucher
http://forum.netzwerk-rauchen.de/cgi-bin/ YaBB.pl?num=1199695767/672#672
http://www.sueddeutsche.de/bayern/ barthelmarkt-bei-ingolstadt-sieg-heil- rufe-im-bierzelt-1.995678
http://www.forum.raucherwahnsinn.de/ viewtopic.php?f=18&t=73&start=0
04.09.10
Sturer Allgäuer schreibt:
@ Susi,
Deinem letzten Eintrag entnehme ich, daß Ihr bereits in Argumentationsschwierigkeiten seid um eine ordnungsstrafe abzuwenden.Sei dankbar das Dein Gastwirt die künstlerische Ausnahmeregelung gewählt hat. Dies ist m.E. mit ziemlicher Sicherheit der alleinige Grund, daß Dein Gastwirt noch keine erheblichen Schwierigkeiten hat. Das hat allerdings nicht mit meinen Hinweisen zu tun. Wenn Du der Ansicht bist, es gäbe keine Legaldefinition über die Geschlossene Gesellschaft so schau mal beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof unter Entscheidungen nach, denn darin steht die Auffassung der bayerischen Verfassungsrichter. Du kannst Dir natürlich auch für 140 Euronen beim Walhalla Verlag die CD-rom oder das Buch Gaststättengesetz Kommentar bestellen, da werden sehr wohl „Richtlinien“ betreffend einer echten Geschlossenen Gesellschaft dargelegt, die sich doch etwas vom gesunden Rechtsverständnisses der Allgemeinheit unterscheiden. Diese ziehen sich –von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet- seit Jahrzehnte durch die juristische Landschaft. In einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Juni 2010 Aktenzeichen: Vf. 1-VII-08 argumentieren die Richter wie folgt:
„Vom Rauchverbot ausgenommen sind demnach die echten geschlossenen Gesellschaften. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich sind, sondern dass nur im Vorhinein ganz bestimmten – also nicht beliebig wechselnden – Einzelpersonen Zutritt gewährt wird. Bei einer geschlossenen Gesellschaft müssen der Kreis der Mitglieder von vornherein auf eine Zahl fester Mitglieder begrenzt sein und die Mitglieder jederzeit individualisiert feststehen (Dazu gehören neben Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne Zusammenkünfte. Die Annahme des Antragstellers, daß selbst Rauchervereine vom Rauchverbot erfaßt seien, ist daher unzutreffend.“ Wenn Du allerdings unter Legaldefinition konkrete Gesetzestexte meinst, gebe ich Dir gerne recht. Frust baut sich bei mir allerdings dann auf, wenn ich juristisch relevantes excerptweise hier veröffentliche um Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man das Rauchen im Rahmen des GSG 2010 legalisieren kann, und mir unsubstantiierte Gegenargumente vorgelegt werden. Diese unsubstantiierten Argumente hat bei der Verfassungsbeschwerde beim BVerfG auch zu einer Nichtannahme der Klage geführt.
>>In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1746/10 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am 2. August 2010 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe: Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist. Ebenso bedarf es keiner Entscheidung, ob die Verfassungsbeschwerde mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.<< Frustig werde ich auch, weil sich die Antis über unsere Uneinigkeit köstlich amüsieren, und noch schlimmer, weil sich einige berufen fühlen den Begriff bzw. die Definition der Geschlossenen Gesellschaft festlegen lassen möchte, und so künftig eine geschickte Argumentation zunichte macht.
@ Matthias,
der erste Teil Deiner Reaktion bestätigt –gleich aus welchen Beweggründen- meine Behauptung. Dir zum Trost: Du bist nicht alleine. Der zweite Teil, insbesondere die 99,8% mögen in Deinen Augen übertrieben erscheinen. Allerdings kann ich mir vorstellen, daß Wirte die selbst zu Zeiten als es noch möglich war, den Rauchern keine Nebenraumrauchmöglichkeiten zur Verfügung stellten, auch jetzt selbst bei geschlossenen Veranstaltungen das Rauchen – aus Angst vor den Represalien der Ämter und aus Angst vor den Nichtrauchern verbieten werden.
03.09.10
Susi schreibt:
@Matthias: habe keine ICQ - jedoch kannst du mir gerne auf meine email: nadu1972@gmx.de Nachrichten hinterlassen.
@Sturer:
das einzige was ich aus deinen Postings raushöre ist Frust.
Ich habe bereits geschrieben, was WIR in unserem Stammlokal machen und WIE wir es machen! Des weiteren, es gibt keine Legaldefinition, was eine Geschlossene Gesellschaft darstellt, sondern es gibt nur Definitionen oder Kriterien, die darauf Hinweisen könnten, des es eine bzw. keine ist. Z.B. diese "Veranstaltungen, bei denen persönliche Beziehungen zwischen den Mitgliedern denkbar sind, aber nicht nicht zwingend unterstellt werden können".... und es gibt auch kein Gesetz, noch Verordnung, die regelt, dass ein Wirt eine Anwesenheitsliste führen muss- der Wirt/das Sportshaus usw. ist hier nur der zur Verfügung Stellende, der die Fläche freigibt. Der Veranstalter ist die Privatperson - und ich würde eine Teufel tun, eine Namensliste abzugeben bei Buchung der Gaststätte! Ich lasse es drauf ankommen, WIE das KVR es begründen wird, mir oder dem Wirt ein Bussgeld aufzudrücken, wo es keine Definition für geschl. Gesellschaften gibt (oder Verhaltensregeln - wie es grade im Staate Deutschland aufdokriert werden soll!) Nochmals: ICH buche die Gaststätte für 30 Personen und sage meinen Feunden, Familie und Bekannten - ihr könnt jederzeit eine/2/3 Begleitpersonen mitbringen. Unser Wirt lässt niemanden rein, ausser er sagt, ich bin heut zu der Veranstaltung eingeladen. Und wir haben ein Echtzeit-Theater - das finde ich noch am genialsten!!!
03.09.10
Dr. Roland Schmidt-Elste schreibt:
@ Sturer
Ja es scheint tatsächlich genügend Raucher zu geben, die sich vor erbärmlichen Kneipen als Hund vor die Tür stellen, motzen, aber nicht mehr dagegen unternehmen, als lautstark ihre Kippen auf den Boden werfen.
Da für mich nie nimmermals und seit je her ein Fastfood-Restaurant prinzipiell nicht in Frage kommt, war ich immer auf der Suche, nach gehobenen Speiselokalen, für meine Familie. Wenn man nach gepflegtem Essen nun nicht mal eine Zigarrenbox angeboten bekommt aber für eine Zigarette vor die Tür soll:
NEIN!
Bei soviel Servicewüste kann mich die Gastronomie genauso am Arsch lecken wie Taxifahrer & Lufthansa & Bahn schon lange.
Ein flambiertes Filet kann ich mir auch selber zubereiten insgesamt mit Krabbencocktail als Vorspeise und flambierten Bananen als Nachspeise inkl. Absacker und Zigarette.
Dem Wirt, der es jetzt immer noch nicht kapiert hat, ist wohl auch nicht mit Prügeln zu helfen.
Gehabts Euch wohl auf Frankenberger-Ebene.
Servus
Roland
03.09.10
Matthias schreibt:
Servus Allgäuer,
ja zum Teil magst schon Recht haben, aber auch nicht immer. Dieses Fest ist bei mir ganz in der Nähe und schon seit Kindheit her Pflicht! Außerdem bekam ich Freibiermarkerl die sowieso schon bezahlt waren..so oder so..
Das traurige daran ist, daß man wirklich eine Demütigung durchlebt.
Zweitens war ich neugierig und dachte wirklich an fast leere Bierzelte und das war leider auch nicht der Fall ..zefix.
Naja aber trotzdem werd ich mich immer als Rebel bezeichnen.
Das Gesetz ist nicht zu akzeptieren und werd immer dagegen ankämpfen.
Hallo Susi lass dich "ned untergriang" dazu ich kann nur sagen: "Wer sich duckt hat schon verloren". Eines kann ich sicher gar nicht bestätigen das 99,8 Prozent der Wirte selbst in geschlossenen Veranstaltungen oder Gesellschaften das Rauchen verbieten werden.... Allgäuer wo lebst du denn?
Hi Susi, meine "icq" nummer wäre 413730036 wennst ratschen magst?
02.09.10
Sturer Allgäuer schreibt:
Da giftet ein Politiker namens Sarraszin –der Name erinnert mich an die Sarraszenen- gegen die Ausländer und die Zonitrutschn Merkel wirft ihm die Teilung der Gesellschaft vor. Das die Rauchverbotsangelegenheit ebenfalls die Gesellschaft teilt ist wohl nicht so schlimm.
@Matthias,
wenn bei Dir kam keine gute Stimmung ankam, warum bist gleich ein paarmal zum Karpfhamer Fest gegangen? Gehört dazu nicht eine gehörige Portion Masochismus immer wieder zum selben Fest zu gehen, wohl wissend das man nicht rauchen darf? Oder gehörst Du auch zu denjenigen die sich einfach nur überzeugen wollen ob und wie das Rauchverbot funktioniert oder nicht? Ich bin der Ansicht, wenn die Medienleute von leeren Festzelten berichten müßten, kame u.U. ein Umdenken. Aber solange zwidere und rumgrantlende Raucher anwesend sind, lachen sich die Rauchverbotsbeführworter und die Festzeltwirte eins.
@ Gerhard,
in meiner Heimatstadt habe ich bislang nur von einem Fall gehört das es ein Bußgeld gegeben haben soll. Angeblich soll er 150 Euronen bezahlt haben. Ein anderer Wirt soll angeblich 5 derzeit laufende Verfahren anhängig haben, und dieser (selber Nichtraucher) lässt seine Gäste in seiner Spelunke lustig weiterrauchen. Etwas lockerer wird es in ländlichen Gegenden gehandhabt, wo auch die Kneipen rammelvoll sind.
@ Arbeitslose,
ich persönlich wünsche mir einen langen und arschkalten Winter, so daß sich die nicht- oder falschwählenden Raucher an der „frischen“ Luft aufhalten müssen. Ich werd Dir auch sagen warum. Das sich die Raucher abhärten und einer jeder Schweine- oder sonstigen Grippe mit einem hervorragenden Immunsystem trotzen können und die Nichtrauchermilitanten abnippeln. Laßt euch von diesen „Selbstgestrickten“ und „Jesuslatschenträger“ nicht blöd anmachen. Erst kürzlich habe ich so einen vor die Alternative gestellt, in dem ich ihm anbot des Zigarillo auszumachen und statt dessen mit dem Saufen anzufangen. Allerdings müsse er damit rechnen das er von mir ratzfatz eins aufs Maul kriegt wenn ich besoffen bin. Und schon war die Diskussion beendet. Eigenartigerweise habe ich auch die Erfahrung gemacht, daß die so gesundheitsbewußten Nichtraucher auch nicht mehr in die Kneipen gehen. „Ist ja keiner mehr da, mit dem man schwätzen kann“; „Es ist ja so richtig fad hier“ und ähnliche Aussagen sind von den Nichtrauchern zu hören. In meiner ehemaligen Stammkneipe habe ich einen Gästeverlust von so ca 70% festgestellt, und das obwohl die Wirtin eine Möglichkeit gefunden hat, daß die Gäste nicht rausgehen müßten. Aber sie müssen halt den Tresen verlassen und schon ist die schönste Unterhaltung im Arsch.
@ Susi,
Bisher hat es ja auch vollkommen ausgereicht. Aber ich gehe davon aus, daß künftig ein schärferer Wind um die Wirte wehen wird, die das Rauchen für die wirklich echten geschlossenen Gesellschaften gestatten wollen. Schon im eigenen Interesse sollten Wirte, wie Gastgeber einer geschlossenen Gesellschaft erpicht darauf achten (Einlaßkontrollen Scheidler) durchgeführt werden um militante Nichtraucherstänkerer fernzuhalten. Im übrigen beziehen sich die Zitate meines letzten Eintrages (Scheidler) auf Raucherclubs und nicht auf die sonstigen ganz ehrlich wirklich echten geschlossenen Gesellschaften. Wie die Wirte künftig die geschlossenen Gesellschaften behandeln, wird sich künftig zeigen. Allerdings steht die Vermutung nahe, daß 99,98 % der Wirte selbst geschlossenen Gesellschaften das Rauchen verbieten werden, um ja nicht mit den Aufsichtsbehörden (Ordnungsamt) Schwierigkeiten zu bekommen.
Im übrigen habe ich keine Veranlassung weitere Anregungen diesbezüglich zu geben, denn ich bin kein Wirt. Wenn ich hier rechtliche Tips und Meinungen von Juristen excerptweise abpinsle muß das nicht meiner Auffassung entsprechen, soll aber den Lesern zeigen wie die Juristen und Verwaltungsmitarbeiter darüber denken.
Es ist meine Gutmütigkeit mein Wissen hier zu veröffentlichen. Was die Wirte daraus machen –wenn sie was daraus machen ist mir so was von scheissegal, denn trotz des Rauchverbotes machen sie immer noch erheblichen Reibach denn sonst würde sich was tun.
02.09.10
Paul schreibt:
Weiß jemand von euch, warum bei der Pressestelle seit Tagen keiner ans Telefon geht? Kein Anrufbeantworter, nur Freizeichen.
Wenn das der Kontakt zur Presse sein soll, dann "Gute Nacht".
Paul
02.09.10
Susi schreibt:
in meiner Kneipe wird munter, fröhlich und in Einklang mit allen (Nichtrauchern und Rauchern) gefeiert, geraucht, gequatscht, getrunken und Karten gespielt! Wir sind mal eine geschlossene Gesellschaft - wie unten gesagt, hat eine Gaststätte kein Anrecht, und auch nicht das KVR zu wissen, wie die Leute heissen, die vom Gastgeber eingeladen wurden, also können sie auch keine Listen einfordern!! (habt ihr bei eurer Geburtstags, oder Hochzeitsfeier jemals die eingeladenen Namen der Gäste an einen Wirt mitgeteilt?!). UND zum anderen sind wir eine Laien-Schauspiel(er)-Gruppe, und proben oder führen ein "Echtzeit-Theaterspiel" (Avantgarde-Theater)auf (ihr wisst noch - künstlerische Freiheit!") und berufen uns darauf (jeder Stammgast hat eine Einladung bekommen!) NEUE Gäste werden nicht in das Lokal eingelassen (somit bleibt auch jeder eventuelle neue Nichtraucher draussen, der war ja vorher auch nicht drin ). Meine Kneipe hat den Vorteil, dass wir ein grosses Stammpublikum haben, die alle bekannt sind. An alle WIRTE: hört euch mal ein Bayern um - und TRAUT EUCH VORALLEM MAL WAS !!!!!
01.09.10
Matthias schreibt:
Das Rauchverbot kotzt mich sowas von an!
Ich war am Wochenende ein paarmal auf'm Karpfhamer Fest ( drittgrößtes in Bayern ) ich sags euch des ist so hart...Bei mir jedenfalls kam keine gute Stimmung an...Alle Raucher schimpften vor den Zelten herum. Ich sags euch, die Bedienungen die ja geschützt werden sollten, lederten am meißten ab. Ein Freund wollte mich überreden ins Zelt zu gehen. Nein ich bleib vor der Türe und trinke meine Maß bei 8 Grad im freien. Bei jeder weiteren Maß Bier wurde es dann wärmer und die Leute draußen wurden immer mehr... Anschließend ging ich dann doch in ein Zelt und rauchte eine unterm Tisch....dieses machten mehr und mehr Leute...Die Security kam nicht mehr nach aufzufordern "Kippe aus bitte"..und um 22 Uhr an der Bar...Einer hat angefangen, jeder hat den anderen angeschaut ... alle Kippen raus und abgings. Die komlette Bar rauchte. Tja und schon war leider Sperrstunde. Aber wißt ihr, ich hab die erleichterung der Menschen in den Gesichtern gesehen...Der Wahnsinn wird nie aufhören!!!
Bitte macht weiter, das kanns noch nicht gewesen sein, daß wir uns alle diktieren lassen. Nichtraucherschutz okay...
Aber, das ich als Raucher, kein Zelt bekomme zum Rauchen bzw. Raus gehen muß im Herbst und Winter. Leute das stinkt sicher mehr zum Himmel, als der Zigarettenqualm.
Ich hoffe das Olching Schule macht.
Dann können die Frankenbergers von vorneherein an der Türe abgefangen werden
01.09.10
Gerhard schreibt:
Hat es eigentlich schon Bußgelder gegeben wenn ja wie hoch???
Hab noch nichts gehört?
Selber Wirt
01.09.10
Arbeitslose schreibt:
Bis jetzt ging es ja so halbwegs mit dem Wetter und die Gäste saßen draußen, aber die letzten Tage wo es so geregnet hat und der Wind so eisig war bemerkten wir schon den Unmut der sich breit macht. Auch unter den Kartenspielern macht sich Frust breit den durch das ewige hinausgehen müßen macht es ihnen nicht mehr viel Spass da das spiel immer wieder unterbrochen wird. Auch bei den Fußball übertragungen kommt keine stimmung mehr auf, denn kaum ist man raus zum Rauchen fällt ein Tor. Also die Lebensqualität der Gäste ist schon sehr stark beinträchtigt. Bei uns verkehren Raucher als auch Nichtraucher, aber einen neu zugang von Nichtraucher können wir in keiner weise feststellen. Aber wir konnten beobachten das wenn unsere Gäste draussen stehen oder die Freischankfläche benutzen sie schon des öfteren von militanten Nichtraucherweibern und Männern in ihren Ökölatschen und ihren zig verzogenen Gören im blossem vorbeigehen blöd angemacht wurden. Hier ist es bloß einen Frage der Zeit bis jemand von diesen Ököfuzis die jetzt auch noch die Raucher provozieren weil sie mit ihrem gelappere ja die Welt verbessern, eine vor den Latz geknallt kriegt. Wir halten uns an das gesetz und gehen vor die Tür, weil ja die Nichtraucher vor uns geschützt werden müssen ob sie das wollen oder nicht, aber wer schützt uns vor solchen angriffen und anfeindungen dieser Jesuslatschenträger.
30.08.10
Susi schreibt:
da bin ich anderer Meinung, was die "geschlossene Gesellschaft" betrifft. Es reicht vollkommen, dass Lokal "mündlich" zu buchen (als Gast, weil ich irgendeine Feier vorhabe), und auch nur mündlich sage, es werden ca. so und soviele Leute kommen. Eingeladen habe ich diese mündlich, per mail, per was auch immer und ALLE Eingeladenen können Begleitpersonen mitnehmen!! Es geht den Betreiber einer Gaststätte nichts an, WIE die Leute heissen.... sie Müssen nur sagen, sie wurden eingeladen, oder sind Begleitperson des XY zu der Feier!
29.08.10
Sturer Allgäuer schreibt:
In die grundsätzlich richtigen Gedanken zu den „Geschlossenen Gesellschaften“ von Stefan auf Facebook sind meinerseits unter Wahrung meiner derzeitigen Rechtsauffassung und Rechtskenntnis folgende Anmerkungen zu machen, welche berücksichtigt werden sollten.
Die Rechtsauffassung der Juristen betreffend einer Geschlossenen Gesellschaft ist dahingehend, daß es sich um einen (ein)geladenen Personenkreis handelt, die einem Motto folgen. Eine geschlossene Gesellschaft kann also eine Hochzeit sein. Mann oder Frau kann auch seinen Geburtstag im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft feiern. Man kann auch eine Examensklausur im Rahmen einer Geschlossenen Gesellschaft feiern oder die Einweihung einer frisch bezogenen Wohnung. Vereine oder bzw. und Clubs können auch geschlossene Gesellschaften abhalten. Wo wann und wie diejenigen ihre geschlossene Gesellschaft abhalten ist schnurzpiepscheissegal. Wird eine Geschlossene Gesellschaft in einem Wirts-Gast-und sonstigem (Freuden) Haus abgehalten gilt folgendes. Der Wirt muß mit dem Rauchen einverstanden sein und der Gastgeber muß mit dem Rauchen einverstanden sein. Wenn also der Gastgeber mit dem Rauchen einverstanden ist, der Wirt aber nicht., dann hatt es sich mit dem rauchen. Der Wirt kann auch bestimmen daß nur der Sture Allgäuer seine Zigarillos oder Zigarren raucht, dann schauen die restlichen Zigarettenraucher dumm aus der Wäsche. Dafür das jedermann oder ein bestimmter Personenkreis die Geschlossene Gesellschaft nicht stört pappt, man das bekannte Schild Geschlossene Gesellschaft an die Eingangstür des Wirtshauses und jeder vernünftige Mensch weis Bescheid. Wer also eine geschlossene Gesellschaft abhält muß auf jeden Fall gewährleisten, daß nicht ein jeder Depp in d diese hineinplatzen kann. Das es sich bei einer geschlossenen Gesellschaft meist um einen kleinen Kreis geladener Gäste handeln muß ist fraglich. Hochzeiten z.B. auf dem Lande haben oftmals 150 oder mehr geladene Gäste.
Hierzu:
GastG Kommentar von Dr. Assfalg, Rapp, Prof. Dr. Dr. Schwab
>>Personengemeinschaften, die sich spontan zusammenfinden, die sich in wechselnder Zusammensetzung auch des öfteren treffen, oder private häusliche Gesellschaften werden vom Begriff der Gesellschaft nach § 23 GastG nicht erfaßt. Soweit und solange nur bestimmte Einzelpersonen, die der Anzahl nach begrenzt sind, Zugang haben, wird kein Gaststättengewerbe i.S.d. § 1 GastG betrieben. Dazu gehören Hochzeitsfeiern, Festakte, Empfänge, Tagungen und dergleichen, an welchen typischerweise nur geladene Gäste teilnehmen dürfen, aber auch z.B. Reisegesellschaften, für die ein bestimmtes Lokal exklusiv ausgewählt wurde und die in einem abgetrennten Raum unter sich sind. Der Unterschied zwischen bestimmten Personenkreisen und geschlossenen Gesellschaften wird neuerdings ganz besonders deutlich im Blick auf den gesetzlichen Nichtraucherschutz gegen das Passivrauchen. Bei den Mitgliedern geschlossener Gesellschaften wird davon auszugehen sein, dass diese, soweit sie Nichtraucher sind, für die Zeit des Zusammenseins mit Rauchern für sich die Gefahren des Passivrauchens hinnehmen. Soweit die Bundesländer Rauchverbote für Gaststätten vorschreiben, sind „geschlossene Gesellschaften“ hiervon allein schon deshalb nicht betroffen, weil das betreffende Lokal, solange außenstehende Personen keinen Zutritt haben, während der Verweildauer der zur geschlossenen Gesellschaft gehörenden Gäste kein Gaststättengewerbe i.S.d. § 1 GastG ist. Sollte jemand gewerblich nur geschlossene Gesellschaften beköstigen, würde es sich zwar um einen Gewerbebetrieb, nicht aber um ein Gaststättengewerbe i.S.d. § 1 GastG handeln. Ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte Raucherclubs als geschlossene Gesellschaft anerkannt werden können oder müssen, war bisher sehr fraglich. Soweit „ad hoc“ gegründete und organisierte Raucherclubs nur zwecks Umgehung der Rauchverbote bestehen, ihre Zusammenkünfte also letztlich für jedermann oder für bestimmte Personenkreise offen sind, besteht auch für sie das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten. (vgl. RN 14a zu § 4). Die Raucher bilden als solche grundsätzlich keine geschlossene Gesellschaft. Sie sind ein „bestimmter Personenkreis“ i.S.d. § 1 Abs. 1 GastG. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 6.8.2008 – 1 BvR 3198/07 – und 1431/08 –im Anschluss an sein Grundsatzurteil vom 30.7.2008 – 1 BvR 3262/07 –, – 402/08 – und – 906/08 geklärt, dass unter bestimmten Voraussetzungen „Raucherclubs“ vom Rauchverbot in Gaststätten nicht erfasst werden, weil es an der „öffentlichen Zugänglichkeit“ fehlen könnte. Voraussetzungen hierfür könnten eine feste Mitgliederstruktur mit bekanntem oder abrufbarem Mitgliederbestand, Einlasskontrollen
mit Zurückweisung von „Laufkundschaft“ und kein Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang der Gaststätte sein <<
Eine Vereinsfeier eines beliebigen Fußballklubs FC Blauer Fleck ist z.B. keine Geschlossene Gesellschaft wenn die Einladung über die Zeitung oder sonstigem Medien offen erfolgt und jeder dazu herzlich eingeladen ist. Wird diese Vereinsfeier z.B. nur auf die Einladung aktiver Spieler und Vereinsmitglieder beschränkt, so kann dies im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft sein, da die allgemeinheit ausgeschlossen ist. In diesem Zusammenhag stellt sich mir die kritische Frage warum der VEBWK bei seiner Linie nicht geblieben ist. Da, ich habe es hier schon mal vor Jahren geschrieben, die Geschlossene Gesellschaft in einem Wirtshaus das vertragliche Innenverhältnis, also zwischen Gastwirt und dem Gastgeber der Geschlossenen Gesellschaft, betrifft und nicht das vertragliche Außenverhältnis, also zwischen Gastwirt und Ordnungsamt als Aufsichtsbehörde, geht es dem Ordnungsamt nichts an aus welchem Grund die geschlossene Gesellschaft stattfindet und wen bzw. wieviel der Gastgeber seine Gäste eingeladen hat. Es müssen auch keine Namenslisten mit den Gästen dem Wirt vorgelegt werden (Wo steht diese Bestimmung?), obwohl dies aus Sicht einiger Fachleute durchaus hilfreich sein kann. Grundsätzlich steht es dem Wirt tatsächlich zu 7 Tage die Woche eine geschlossene Gesellschaft zu führen. Allerdings würde er dann seine Gaststättenerlaubnis verlieren, sollte –wie es bei Einraumgaststätten der Fall ist- die Gesamte Fläche davon betroffen sein. Aus diesem Grund werden geschlossene Gesellschaften meistens, soweit vorhanden, in Nebenräumen abgehalten. Ob dies der Festsaal für 210 Personen ist oder das Zirbelstüberl für 20 Personen ist egal. Man muß hierzu wissen, daß die Geschlossene Gesellschaft nicht den Vorschriften des Gaststättenrechts unterliegt, was ja auch logisch ist. Es ist Privatvergnügen. Der Wirt verliert seine Konzession nicht, wenn ein Raum für den allgemeinen Gastverkehr zugänglich ist. Für die Wahrnehmung der Berufsausübung wäre m.E. auch die Freischankfläche günstig.
Hierzu:
Mezner GastG Kommentar
>>Die Erlaubnis erlischt erst, wenn der Zustand der Nichtmehrausübung ein Jahr lang ohne Unterbrechung angedauert hat. Durch Nichtgebrauch einzelner Räume (und Vermietung als Laden) erlischt die Erlaubnis weder für die abgestellten Räume noch für den ganzen Betrieb. Die Erlaubnis ist unteilbar, sie kann daher nicht teilweise erlöschen Wenn ein Schankwirt den konzessionierten Raum für den Schankbetrieb überhaupt nicht mehr benützt, sondern ohne Erlaubnis ausschließlich in anderen Räumen ausschenkt, dann macht er von der ihm erteilten Erlaubnis ihrem Inhalt nach keinen Gebrauch mehr und geht automatisch nach einem Jahr seiner Rechte aus der erteilten Erlaubnis ohne behördliches Einschreiten kraft Gesetzes verlustig.<<
Rauchen verboten – Oberregierungsrat Dr. Alfred Scheidler, Tirschenreuth
Der Verfasser ist am Landratsamt Neustadt an der Waldnaab u. a. für Gewerberecht zuständig, daneben Lehrbeauftragter an der Universität Bayreuth und Dozent an der Bayer. Verwaltungsschule. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des (nicht rauchenden) Verfassers wieder
>>Das Rauchverbot gilt nicht für „geschlossene Gesellschaften“ im Rahmen privater Veranstaltungen, etwa Familienfeiern, sofern der Betreiber der Gaststätte das Rauchen in diesen Fällen aufgrund seines Hausrechts zulassen will.
Da das Rauchverbot für Gaststätten nur im Rahmen des öffentlichen Zugangs gilt, sind sog. geschlossene Gesellschaften vom Rauchverbot ausgenommen. Die amtliche Begründung der Bayerischen Staatsregierung führt hierzu private Veranstaltungen wie Familienfeiern an zu denken ist aber auch an Vereinsabende oder Betriebsfeiern, sofern diese nur „geschlossen“, also nicht jedermann zugänglich abgehalten werden. Etliche Gaststättenbetreiber sehen darin ein „gesetzliches Schlupfloch“ und versuchen den das Rauchverbot nach sich ziehenden öffentlichen Zugang dadurch zu vermeiden, dass sie „Raucherclubs“ oder „Rauchervereine“ gründen. Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Von einer „geschlossenen Gesellschaft“, für die das Rauchverbot in Gaststätten nicht gilt, kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn tatsächlich gewährleistet ist, dass die Gaststätte nicht jedermann frei zugänglich ist. Das setzt zwingend voraus, dass Einlasskontrollen durchgeführt werden und nur demjenigen Zutritt gewährt wird, der sich als Mitglied ausweisen kann. Voraussetzung ist daher auch, dass eine echte Mitgliederstruktur vorliegt, die in Form von Dateien oder Listen gespeichert wird und die von der Geschäftsleitung jederzeit abrufbar ist. An der Geschlossenheit fehlt es, wenn durch bloßes Lösen einer „Tageskarte“ oder „Abendkarte“ jedermann einmaligen Zutritt erlangen kann und somit sog. Laufkundschaft weiterhin möglich bleibt. <<
Das bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit; Nichtraucherschutz in Bayern
Michèle Rode, München
Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung der Verfasserin wieder
>>Was aber sind nun geschlossene Gesellschaften? Jeder dürfte hier ein bestimmtes Bild vor Augen haben, wie etwa die Hochzeitsgesellschaft, die Geburtstagsfeier, der Schafkopf-Stammtisch, der Kegelabend oder die Vereinsvorstandssitzung. Geschlossen ist eine Gesellschaft – also Personengruppe –, wenn ihr nicht jedermann beiwohnen kann, sondern der Kreis der zutrittsberechtigten Personen nach bestimmten, im Vorfeld der Veranstaltung oder Zusammenkunft festgelegten Kriterien fest steht. Die Hochzeitsgesellschaft ist eine klassische Form der geschlossenen Gesellschaft.
Damit das Ziel des Gesetzes, Nichtraucher in Gaststätten, die sich gerade durch den öffentlichen und im Rahmen des Hausrechts uneingeschränkten Zugang auszeichnen, wirksam vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens zu schützen, nicht verfehlt wird, ist der Begriff der geschlossenen Gesellschaft eng auszulegen. Es muß zum Beispiel sichergestellt sein, daß nicht jedermann, etwa durch das Lösen einer Eintrittskarte, Zutritt erhält. Bei der Beurteilung, ob es sich um eine geschlossene Gesellschaft oder eine der Öffentlichkeit zugängliche Räumlichkeit handelt, können insbesondere folgende, nicht abschließende Kriterien herangezogen werden: Wird der Zutritt nur einem von vornherein fest stehenden Personenkreis (z. B. Mitgliedern eines Vereins) gewährt?
Bei einer Gaststätte in „Clubform“: Ist der Mitgliederbestand zu einem beliebigen Zeitpunkt mit Namensangaben abrufbar?
Bei Veranstaltungen: Wurden im Vorfeld persönliche Einladungen verteilt oder verschickt, gibt es eine Gästeliste?
Finden ernsthafte und wirksame Kontrollen der Zugangsberechtigung statt?
Ist sichergestellt, dass „Laufkundschaft“ keinen Zutritt hat?<<
29.08.10
Robert schreibt:
Habe jetzt nach mehreren Gesprächen leider auch den Eindruck das jeder zweite Wirt von den Gästen ganz zu schweigen keine Ahnung von den Listen hat. Lieber VEBWK so kann es nichts werden.
28.08.10
Robert schreibt:
Schaut Euch an wieviel Leute in Stuttgart wegen dem Bahnhofs Umbau auf die Strasse gehen das nenne ich Einsatz dafür muss man aber seinen Arsch bewegen.
27.08.10
hans schreibt:
Hängds Eich nei.
Freiheit für ALLE.
Zedl ausfüin.
Auf gehts.
Eure freiheitsliebender Dokta.
Rauchen ist UNGESUND!
DOCH NICHT LEBBEN AUCH
27.08.10
Robert schreibt:
Sturer Allgäuer du hast absolut recht nur das hilft uns alles nicht weiter es muss endlich was passieren ich habe den Eindruck hier herrscht völlige Lähmung
27.08.10
Sturer Allgäuer schreibt:
@ Robert. Die wirklichen Schuldigen sind nicht die Politiker, die reden grundsätzlich fäkalisches. Die wahren Schuldigen sind diejenigen, die ihren Arsch nicht an die Urne gelupft haben, diejenigen Wirte-und Wirtinnen die
wegen 80% Gäste- u. Umsatzverlust mit ja gestimmt haben, und diejenigen Gscheitlingen die alles besser wissen wollen.
27.08.10
Luggi schreibt:
Wo sind jetzt eigentlich diese NIchtraucher ?
Bei mir hat sich noch keiner gemeldet .
27.08.10
Luggi schreibt:
So jetzt hab ich 8 Seiten mit Unterschriften .
Und das in 5 Tagen .
Bisher hab ich noch nirgends gelesen , wieviel man Unterschriften braucht ?
27.08.10
Robert schreibt:
Vergesst bei euerer Wut über den Frankenberger die wirklichen Schuldigen nicht , nämlich unsere Politiker allen voran die CSU ( Schüttelschorsch ) die alles hätten regeln können. Denkt bei den nächsten Wahlen daran.
26.08.10
hans schreibt:
Geht auch ins Facebook für Freiheit und Toleranz!
26.08.10
simone schreibt:
Ich glaube hier machen alle Urlaub.
Oder wartet der VEBWK auch ob sich die Lage von ganz allein regelt.
Abwarten hilft aber nicht viel!!!
26.08.10
Michael schreibt:
@Rolf Mair
...Raucher sind halt gemütliche Menschen.
Im Moment scheint die Sonne, es ist warm DRAUSSEN
Warten wir mal bis November !
26.08.10
Arbeitslose schreibt:
Muss Rolf Mair zustimmen, diese Seite und auch die Informationen seitens VEBWK sind in den letzten Tagen sehr eingeschlafen. Geht es jetzt nach dem Motto weiter " Abwarten und Tee trinken " ?
26.08.10
Rolf Mair schreibt:
Liebe Mitstreiter,
ich glaube das wird nichts mehr. Die Luete sind einfach zu resigniert. Sogar hier auf der Seite ist nun auch "Protestkundgebungen verschwunden. Wir sind doch 80000 Mitglieder. Was ist mit denen? Für einen Bahnhof in Stuttgart gehen 12000 auf die Straße. Und für die eigene Freiheit ????? Ich verstehe es nicht mehr. Wüsste ich von irgendeiner Protestveranstaltung der Raucher gegen das "Raucherverbot" ich würde sofort dabei sein. Aber es tut sich ja nichts. Sehr schade! Nur so macht man auf sich aufmerksam.
26.08.10
Thomas schreibt:
Die marxistische Tageszeitung "Junge Welt" hat vor kurzen ein interessantes Interview mit den Dramaturgieproffessor an der Wiener Filmaakademie veröffenlicht unter den Titel "Diese Anti-Raucher Dschihadisten/Wes Geistes Kind sie sind und was sie anrichten"!
Im Herbst erscheint im Verlag Promedia sein Buch "Der Der Krieg gegen die Raucher-Zur Kuzlturgeschichte der Rauchverbote;Klingt sehr interessant.
Wenn ihr das Interview lesen wollt geht auf die Seite der Jungen Welt und gebt bei der Suchfunktion z.b. einfach nur Tabak oder Anti Raucher ein dann findet ihr es schnell!
Man sieht -Raucherfreunde gibt es in allen politischen Lagern!
26.08.10
Robert schreibt:
Frage en den VEBWK ? Sind den alle Mitglieder über die Listen informiert worden.