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Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) e.V.

Aktuelle Artikel und Neuigkeiten (News Bereich)

28.08.2010

28.08.2010

28.08.2010

Pressemitteilung, Donnerstag, 05.August 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bündnis für Freiheit und Toleranz BFT geht nächsten Schritt:

Popularklage wurde am 04.August 2010 beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht

Beantragt wurde in der Popularklage auch die Anwendung des Gesetzes zunächst auszusetzen, so wie dieses der Saarländische Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21.Juli 2010 getan hat. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Beschluss unter Verweis auf seine Entscheidung aus dem Jahr 2008 nochmals bestätigt hat, dass ein strikter Nichtraucherschutz zulässig sein kann, muss zumindest der Grundsatz des Vertrauensschutzes für Shisha-Cafés, Kleingaststätten und Gaststätten mit Nebenräumen gelten, die im Vertrauen auf den Bestand des Gesetzes ihr Geschäftsmodell hierauf ausgerichtet haben.

Die Klagebegründung findet sich in anhängender Pressemitteilung der beauftragten Kanzlei Tittel, Hauth & Partner. Pressemitteilung

Bündnis für Freiheit und Toleranz

Franz Bergmüller, Sprecher

Medien-Kontakt:
Bodo Meinsen
Bündnis-Koordinationsbüro
T 089 - 90 52 90 72
F 089 - 90 52 90 73
E-Mail: meinsen@genussverlag.com

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Mit besten Grüßen,

Franz Bergmüller  
Franz Bergmüller
VEBWK-Landesvorsitzender

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