
Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) e.V.
Aktuelle Artikel und Neuigkeiten (News Bereich)
|
28.08.2010 |
|
28.08.2010 |
|
28.08.2010 |
Pressemitteilung, Donnerstag, 05.August 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bündnis für Freiheit und Toleranz BFT geht nächsten Schritt:
Beantragt wurde in der Popularklage auch die Anwendung des Gesetzes zunächst auszusetzen, so wie dieses der Saarländische Verfassungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 21.Juli 2010 getan hat. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seinem gestrigen Beschluss unter Verweis auf seine Entscheidung aus dem Jahr 2008 nochmals bestätigt hat, dass ein strikter Nichtraucherschutz zulässig sein kann, muss zumindest der Grundsatz des Vertrauensschutzes für Shisha-Cafés, Kleingaststätten und Gaststätten mit Nebenräumen gelten, die im Vertrauen auf den Bestand des Gesetzes ihr Geschäftsmodell hierauf ausgerichtet haben.
Die Klagebegründung findet sich in anhängender Pressemitteilung der beauftragten Kanzlei Tittel, Hauth & Partner. Pressemitteilung
Bündnis für Freiheit und Toleranz
Franz Bergmüller, Sprecher
Medien-Kontakt:
Bodo Meinsen
Bündnis-Koordinationsbüro
T 089 - 90 52 90 72
F 089 - 90 52 90 73
E-Mail: meinsen@genussverlag.com
Franz Bergmüller
VEBWK-Landesvorsitzender

Kontakt: Service-Center Tel.: 0180/5833552 (0,14€/min.) |