Pressemitteilung 03.05.2018

Zuständige Behörden sind aufgerufen, das österreichische Verfahren zu übernehmen und somit Abmahnvereinen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Am 25.Mai 2018 tritt sie in Kraft: das neue Datenschutzrecht, welches Betriebe vor ganz erhebliche und komplizierte Herausforderungen stellt. Die EU-Instanzen hatten auf diverse Skandale im Großformat reagiert und eine umfassende Richtlinie auf den Weg gebracht. Unternehmen wie Google, Amazon, Facebook und Co. sollen damit zum funktionierenden Datenschutz der Verbraucher gezwungen werden. Doch schoss man wieder einmal weit über das erklärte Ziel hinaus und so kommt es jetzt zu einer beispiellosen Belastung für fast alle Betriebe in der freien Wirtschaft und sogar Vereine sind betroffen. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sieht vor, dass Selbstständige, Unternehmen sowie Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die in irgendeiner Weise persönliche Daten verarbeiten, aufwändige Verfahren zum vermeintlichen Datenschutz betreiben.

Wer sich die aktuell aufgelegten Beratungsbroschüren durchliest, der hat spätestens nach fünf Minuten das Gefühl, dass man es mit einer Hydra zu tun hat. Überall lauern kostenpflichtige Gefahren bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Abmahnvereine dürften sich bereits die Hände reiben. Die staatlichen Kontrollorgane werden sicher eine gewisse Übergangszeit gewähren und wohl auch nur bei groben Verstößen mit großen Datenmengen die empfindlichen Geldbußen von 20.000 Euro oder gar vier Prozent des Jahresumsatzes aussprechen. Für die kleinen und mittleren Betriebe jedoch, die lediglich eine Website betreiben und eigene Kundendaten verwalten, bleibt das Abmahn-Risiko gewiefter Anwälte.

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