9 Okt 2017


Pressemitteilung 04.10.2017

„Bundesverwaltungsgericht befördert die Diskussion um Rundfunk-Gebühren

Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur begrüßt das Urteil und sieht in den nächsten Schritten ein mögliches Ende der GEZ-Zwangsabgaben

Eine Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm hat es erreicht, dass das Thema „GEZ-Beiträge“ unter die richterliche Lupe genommen wird. Bei dem Verfahren der Neu-Ulmer Klägerin handelte es sich um einen speziellen Charakter, nämlich ob die GEZ-Gebühr für ein Hostel, welches weder TV-und Radioprogramm, noch Internet-Service bereitstellt, trotzdem gezahlt werden muss. Aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kassierte nicht nur zwei vorinstanzliche Urteile, sondern befördert die Diskussion um die Handhabe der GEZ-Automatik wesentlich.

Die Kritik an der GEZ und deren Gebühren, sowie den rigorosen Eintreibungsmethoden, reißt nicht ab. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wie ARD, ZDF und Deutschlandradio planen aktuell mit Budgeteinsparungen von mehr als 1,2 Milliarden Euro ab 2018, aber das kommt reichlich spät. Zu viele GEZ-Regeln sorgten in den vergangenen Jahren für ein absolut schlechtes Klima zwischen Anbietern und Nutzern. Der Landesvorsitzende des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur, Franz Bergmüller, spricht dabei offen aus, um was es unter anderem geht: „Die GEZ hat auf alle Einsprüche und gut gemeinten Diskussionsangebote nicht reagiert. Auch wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Doppelzahlung von GEZ-Gebühren für Gastronomie und Hotellerie nicht angemessen sei. Wenn jeder Privathaushalt bereits 17,50 Euro im Monat automatisch und ungeachtet einer tatsächlichen Nutzung entrichtet, so sollte das allemal ausreichen. Die zusätzlichen GEZ-Zwangsgebühren für Empfangsgeräte in Gaststuben oder Hotelzimmern sind unserer Meinung nach nicht akzeptierbar und nur Abzocke. Somit begrüßen wir das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und hoffen auf eine grundlegende Veränderung bei des GEZ.“

In einem anderen Verfahren prüft nun auch der Europäische Gerichtshof EuGH die GEZ-Gebührenpraxis. Dabei geht es um die Frage, ob es sich eventuell um verbotene staatliche Subvention handeln könnte. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sollte ihre Antennen jetzt unbedingt auf Empfang stellen, denn vielleicht ist die Zeit der automatischen und widerspruchslosen Geldeintreibung abgelaufen?

Kontakt: Presse VEBWK, Tel. 089-90529072, presse@vebwk.com

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