Streit ums Rauchverbot

  • Weil ein Wirt seinen Gästen erlaubt hatte, in der Gaststätte zu rauchen, sollte er ein Zwangsgeld zahlen.
  • Das wollte der Wirt nicht akzeptieren, weil er kurzfristig eine geschlossene Gesellschaft ausgerufen hatte – dann ist Rauchen erlaubt.
  • Nun wurde seine Klage vor Gericht abgewiesen.
  • Der Anwalt will in Berufung gehen – das könnte „Auswirkungen für alle Wirte in Bayern haben“.

Michael Scheele, Münchner Rechtsanwalt und bekennender Gegner des Rauchverbots, überrascht es nicht, dass die Klage seines Mandanten abgewiesen wurde. Vielmehr kommt ihm eine Niederlage vor Gericht sogar gelegen. Scheele hat vor dem Münchner Verwaltungsgericht am Mittwoch den Germeringer Gastwirt Karl-Heinz M. vertreten. Dieser hatte seinen Gästen an einem Abend im Februar 2014 das Rauchen in seinem Lokal gestattet, was eine Zwangsgeldforderung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck nach sich zog.

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