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Popularklage gescheitert: Das strenge bayerische Rauchverbot bleibt

10. Februar 2012 von VEBWK | 3 Kommentare

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Popularklage gegen das bayerische Rauchverbot abgewiesen. Der Antragssteller wollte Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs erreichen und argumentierte, dass Clubs und Vereinsheime nicht öffentlich zugänglich seien, es hätten nur Mitglieder Zutritt.

Die Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation nicht. Kurz zusammengefasst, der Schutz der Gäste vor den Gefahren des Passivrauchs geht vor. In Raucherclubs sind auch Nichtraucher anwesend, die dem Club aus anderen Gründen beigetreten sind, um soziale Kontakte zu pflegen oder wegen des gastronomischen Angebots.

In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, „im freiwilligen Beitritt zu einem Raucherverein“ liege

typischerweise kein Einverständnis mit der Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen, sondern lediglich die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos…

Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

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„Der Nichtraucherschutz soll trotz Widerständen deutlich verschärft werden. Die Schlacht ist längst geschlagen.“ »

Info zum Beitrag

geschrieben am Freitag, den 10. Februar 2012 um 15:28 Uhr

Kategorien: Presse-News

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3 Kommentare

  1. 1. Harald

    Kommentar vom 11. Februar 2012 um 17:11

    Hoffentlich werden die …Richter ..auch abgelöst
    wenn 2013 die neue vernünftige Regierung kommt!!

  2. 2. Super Mario Game of the Year Awards .

    Kommentar vom 24. Februar 2012 um 01:07

    Die zunehmende Desintegration eines Teils der Proletarisierten hat die schon weit verbreitete reaktion

  3. 3. Hennes

    Kommentar vom 2. April 2012 um 20:21

    Toller Blog, sehr informativ und schoen gemacht.

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